AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Messinghofs


1. Geltungsbereich

a. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Glinicke Sportwagen Verwaltungs GmbH & Co.KG (im Folgenden „Glinicke“), und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) über die mietweise Überlassung von Bankett-, Seminar-, Tagungs-, Ausstellungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. einschließlich der von Glinicke angebotenen Leistungen, wie die zur Verfügungsstellung von Getränken, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen und die Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bestellt hat und aller damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen (im Folgenden „Leistungen“) durch Glinicke im Messinghof, Leipziger Straße 291, 34123 Kassel (im Folgenden Veranstaltungsort). 
b. Der Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer i.S.d. §§ 13,14 BGB sein. 
c. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Veranstaltungsorts sowie dessen Nutzung zu anderen als den vereinbarten Veranstaltungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von Glinicke in Textform. Verweigert Glinicke die Zustimmung, ist der Kunde nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen. § 540 I S. 2 BGB ist mithin abbedungen. 
d. Individualabreden im Veranstaltungsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB; diese sind daher gesondert zu vereinbaren und als Individualabreden in den Vertrag aufzunehmen.
e. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende und entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 


2. Vertragsschluss

a. Alle Verträge und Ergänzungen zum Vertrag mit Glinicke bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Glinicke übersendet zu diesem Zweck eine noch nicht unterschriebene Ausfertigung der Bestellung nebst Anlagen an den Kunden. Der Kunde unterschreibt das Exemplar und sendet es innerhalb des im Anschreiben angegebenen Rücksendezeitraums an Glinicke zurück. Durch Rücksendung der rechtsverbindlich unterschriebenen Bestellung gibt der Kunde sein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Mit Gegenzeichnung der Ausfertigung der Bestellung innerhalb von zwei Wochen durch Glinicke und deren Zusendung an den Kunden erfolgt die Annahme und somit der Vertragsabschluss. 
b. Die Beauftragung der von Glinicke zu erbringenden Leistungen wird mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch beide Parteien bindend. 
c. Eine von Glinicke zu bestimmende Servicebetreuung ist zur Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung berechtigt. Die Servicebetreuung ist zu jeder Zeit erreichbar und hat gegebenenfalls notwendige Entscheidungen zu treffen. Die Servicebetreuung von Glinicke ist zur Einstellung der Veranstaltung berechtigt, wenn eine Gefährdung von Personen am Veranstaltungsort dies erforderlich macht, wenn sicherheitstechnisch notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht funktionieren oder wenn Betriebsvorschriften des Veranstaltungsorts nicht eingehalten werden (können) und dadurch eine Gefährdung für Personen entstehen kann. 
d. Die Servicebetreuung ist berechtigt, das Hausrecht gegenüber allen Personen innerhalb des Veranstaltungsorts auszuüben.
e. Eine Überlassung des Veranstaltungsorts an Dritte ist nicht gestattet.
f. Vertragspartner sind Glinicke und der Kunde. 
g. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die vom Kunden geplante und durchgeführte Veranstaltung einen rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalt hat oder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf von Glinicke zu gefährden droht, so kann Glinicke den Vertrag einseitig beenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Glinicke über den wahren Zweck der Veranstaltung bei der Beauftragung durch den Kunden nicht ausreichend oder wahrheitsgemäß informiert wurde.


3. Wesentliche Leistungen 

a. Glinicke ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von Glinicke zugesagten Leistungen zu erbringen. Die Leistung wird jedoch erst erbracht, wenn der insoweit vorleistungspflichtige Kunde seine Gegenleistung erbracht hat.
b. Art und Umfang der von Glinicke zu erbringenden Leistungen ergeben sich in erster Linie aus der mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Bestellung und Art und Umfang der Veranstaltung. 
c. Sämtliches von Glinicke eingesetztes Personal unterliegt ausschließlich dem Weisungsrecht von Glinicke.
d. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zugesagt, ist Glinicke nicht verpflichtet, Ergänzungs- und Erweiterungswünsche in Bezug auf die beauftragten Leistungen, die in den letzten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn geäußert werden, zu erbringen. 
e. Glinicke ist verpflichtet, den Veranstaltungsort rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung in vereinbartem Zustand zur Verfügung zu stellen und bis zum Ende der Veranstaltung in diesem Zustand vorzuhalten. 
f. Eine Inanspruchnahme des Veranstaltungorts über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Genehmigung durch die jeweilige Servicebetreuung von Glinicke vor Ort. 
g. Der Kunde sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
h. Das Catering und die Bewirtschaftung an dem Veranstaltungsort sowie das für die Veranstaltung erforderliche Zubehör (Tische, Stühle, Geschirr etc.) werden von Glinicke mit Hilfe von Dritten, die Glinicke für die Veranstaltung verbindlich bucht, durchgeführt. 


4. Übergabe, Abnahme, Nutzungszeiten

a. Mit Überlassung des Veranstaltungsorts können beide Seiten die gemeinsame Begehung und Besichtigung des Objekts einschließlich der technischen Einrichtungen, Notausgänge und Rettungswege verlangen. Stellt der Kunde Mängel oder Beschädigungen am Veranstaltungsort fest, sind diese Glinicke unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu geben. Beide Seiten können die Ausfertigung eines Übergabeprotokolls verlangen, in welchem der Zustand und eventuelle Mängel oder Beschädigungen festzuhalten sind. Wird auf die Erstellung eines Übergabeprotokolls verzichtet, gehen beide Seiten davon aus, dass keine erkennbaren Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sind.
b. Alle vom Kunden eingebrachten Gegenstände, Aufbauten und Dekorationen sind von ihm bis zum vereinbarten Abbauende restlos zu entfernen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Nach Ablauf der Veranstaltung können die Gegenstände zu Lasten des Kunden kostenpflichtig entfernt werden. Wird der Vertragsgegenstand nicht rechtzeitig in geräumtem Zustand zurückgegeben, hat der Kunde in jedem Fall eine dem Entgelt entsprechende Nutzungsentschädigung zu leisten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen verspäteter Rückgabe des Veranstaltungsorts bleibt vorbehalten.
c. Wird der Gebrauch des Veranstaltungsorts infolge eines von Glinicke zu vertretenden Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde das vereinbarte Entgelt mindern oder den Vertrag kündigen. Eine Kündigung ist erst zulässig, wenn der Kunde Glinicke eine angemessene Frist schriftlich gesetzt hat und Glinicke diese ohne Abhilfe zu schaffen hat verstreichen lassen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich oder wenn die Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur bei einem so erheblichen Mangel zu, dass eine Minderung des Entgelts von mindestens 50% gerechtfertigt ist. 
d. Zeigt der Kunde erkennbare Mängel und Beanstandungen sowie sein besonderes Kündigungsinteresse nicht unverzüglich nach Kenntnis an, steht ihm kein Anspruch auf Minderung und Schadensersatze sowie kein Kündigungsrecht zu. 


5. Preis, Zahlung, Abtretung

a. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistung und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise von Glinicke zu zahlen. Dies gilt auch für die von Glinicke veranlassten Leistungen und Auslagen Dritter. 
b. Das vertraglich vereinbarte Entgelt ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen. 
c. Die Kostenkalkulation basiert auf dem jeweiligen Stand der Veranstaltungsplanung. Ändert sich die Veranstaltungsplanung, führt dies zur Fortschreibung und erneuten Zusendung der Kostenkalkulation an den Kunden.
d. Glinicke rechnet nach der Veranstaltung endgültig ab. 
e. Glinicke wird nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss, aber vor Vertragsdurchführung (Veranstaltung) die auf der Grundlage dieses Vertrages vom Kunden zu zahlenden Preise darüber hinaus, nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Preiserhöhungen sind ihrer Höhe nach auf den Umfang der Kostensteigerung begrenzt. Hierüber erhält der Kunde eine gesonderte schriftliche Preisänderungsmitteilung. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für Lebensmittel, Getränke oder Energiekosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart z.B. den Lebensmittelkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa Energiekosten erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von Glinicke die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Glinicke wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Glinicke wird dem Kunden die Änderungen unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden schriftlich mitteilen. Im Falle einer Preisänderung hat der Kunde das Recht den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen schriftlich zu kündigen, sofern der Endpreis im Verhältnis zu dem Preis, der bei Vertragsschluss vereinbart wurde um 5 % oder mehr erhöht wird. Hierauf wird der Kunde von Glinicke in der Preisänderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall der Kündigung wird die Preisänderung gegenüber dem Kunden nicht wirksam. Im Übrigen bleibt § 315 BGB - insbesondere Absatz drei - unberührt.
f. Der Kunde hat innerhalb von 14 Tage nach Zugang der Annahme des Angebots (Zif.: 2.a.) bei Glinicke eine Anzahlung in Höhe von 20 % und spätestens 12 Wochen vor der vereinbarten Veranstaltung eine weitere Anzahlung von 30 % des in dem Vertrag vereinbarten Entgelts, jeweils einschließlich Umsatzsteuer, auf ein von Glinicke zu benennendes Konto zu entrichten.
Glinicke kann vom Vertrag schriftlich zurücktreten, wenn eine Anzahlung auch nach Verstreichen der gesetzten Nachfrist nicht auf dem Konto von Glinicke eingegangen ist. 
Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten trägt der Kunde. Glinicke hat ferner einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bis zu diesem Zeitpunkt erbachten Leistungen. 
g. Rechnungen von Glinicke ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Glinicke ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. 
h. Bei Zahlungsverzug ist Glinicke berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. 
i. Gegen Ansprüche von Glinicke kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.


6.  Rücktritt und Kündigung

a. Der Kunde kann bis einschließlich 85 Tage vor der Veranstaltung ohne Beschränkungen zurücktreten, danach bis einschließlich 42 Tage vor der Veranstaltung zurücktreten, sofern er das folgende Reuegeld vor oder bei Zugang der Rücktrittserklärung entrichtet hat (Zahlungseingang auf dem Konto von Glinicke Zif.: 4 f). Das Reugeld beträgt bei einem Rücktritt: 

  • bis zu 43-60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Vergütung
  • bis zu 61-67 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme
  • bis zu 68-84 Tage Veranstaltungsbeginn 25% der vereinbarten Vergütung 

Eine Anzahlung, soweit sie bereits geleistet ist, wird mit dem Reugeld verrechnet und mindert den zu entrichtenden Reugeldbetrag. Der Rücktritt ist gegenüber Glinicke unter der angegebenen Anschrift (Zif. 1 a) zu erklären.
b. Soweit der Kunde nachweist, dass tatsächlich ein niedriger oder gar kein Schaden für Glinicke entstanden ist, ist der jeweils tatsächlich entstandene Schaden als Schadensersatz zu leisten. Glinicke ist ebenfalls berechtigt, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden höher ist als die vereinbarte Pauschalisierung. In diesem Fall ist der tatsächlich entstandene Schaden vom Kunden zu ersetzen. 
c. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn der Kunde die vereinbarten Leistungen, ohne dies Glinicke vorher mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. 
d. Ziffer 2 c. bleibt hiervon unberührt. 
e. Glinicke ist zum Rücktritt bis 6 Monate vor der Veranstaltung ohne Angaben von Gründen berechtigt; nach diesem Zeitpunkt nur, wenn die Inbetrieb- oder Wiederinbetriebnahme des Veranstaltungsorts nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung des Kunden gewährleistet ist. 
f. Glinicke ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

  • dringend notwendige Baumaßnahmen vorzunehmen sind. 
  • höhere Gewalt oder andere von Glinicke nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • Glinicke begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Glinicke in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Glinicke zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer 1.e. vorliegt.

g. Der berechtigte Rücktritt von Glinicke begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz
h. Soweit Glinicke von dem vorgenannten Rücktrittsrecht Gebrauch macht, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Glinicke durch den Rücktritt entstandenen Schäden zu ersetzen.
i. Glinicke kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Glinicke nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Glinicke, so behält Glinicke den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Entgelt; Glinicke muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Glinicke aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. 
j. Glinicke ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Tatsachen bekannt werden, welche befürchten lassen, dass eine ordnungsgemäße und störungsfreie Nutzung des überlassenden Veranstaltungsorts nicht gewährleistet werden kann, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen, nicht unerheblich verletzt oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltungsart durchgeführt wird oder zu befürchten ist. 


7. Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

Der Kunde hat bei der Bestellung die voraussichtliche Teilnehmeranzahl abzugeben und die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen, ansonsten gilt die bei der Bestellung genannte Zahl. Für Leistungen und Lieferungen, die nach der Teilnehmerzahl berechnet werden, wird bei Abweichungen nach oben die tatsächliche, bei Abweichungen nach unten die vereinbarte Zahl berechnet. 


8. Gewährleistung, Haftung, Versicherung 

a. Glinicke haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungs-beschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Glinicke beruhen sowie für alle weiteren Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von Glinicke beruhen. 
b. Glinicke haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Glinicke haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. 
c. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Glinicke im Übrigen nicht. 
d. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen betroffen ist. 
e. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. 
f. Beanstandungen sind vom Kunden von Glinicke unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Werden Beanstandungen während der Veranstaltung mündlich mitgeteilt, so hat die Servicebetreuung von Glinicke diese vor Ort schriftlich aufzunehmen und sich gegenzeichnen zu lassen. Dies entbindet den Kunden nicht von der nachträglichen schriftlichen Meldung. Kommt der Kunde dieser Beanstandungspflicht nicht innerhalb einer Frist von vier Werktagen ordnungsgemäß nach und können die beanstandeten Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln oder Beanstandungen keine Schadensersatz- oder Minderungsansprüche gegen Glinicke hergeleitet werden. Dies gilt jedoch nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Glinicke. 
g. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Glinicke rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
h. Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Gäste, sonstige Hilfskräfte oder durch die Veranstaltungsteilnehmer oder Subunternehmer, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Kunden verursacht worden sind, ebenso zu haften, wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. 
i. Glinicke unterhält im Hinblick auf die vereinbarte Erbringung von gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen eine Betriebshaftpflichtversicherung.


9. Brandschutz/Gefahrenregelung

a. Der Kunde verpflichtet sich die feuerpolizeilichen Regelungen der jeweiligen Räumlichkeiten einzuhalten. Alle Ausgänge, Notausgänge und Fluchtwege müssen stets frei sein. Feuer-Fehlalarme, ausgelöst durch den Kunden, gehen vollumfänglich zu seinen Lasten. Es ist strengstens verboten, jegliche Art von Feuerwerkskörpern etc. im Innenbereich zu zünden. Im Außenbereich ist das Zünden von Feuerwerkskörper jeglicher Art nur mit Genehmigung des zuständigen Pyrotechnikers zulässig. 
b. Es gilt ein generelles Rauchverbot in den Innenräumen des Veranstaltungsorts. 
c. Die vom Kunden oder durch einen Dritten eingebrachten technischen Geräte und Dekorationen müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und so aufgebraut bzw. angebracht werden, dass keine Gefahren für Dritte davon ausgehen und die Leistungserbringung des Veranstalters dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Bekleben und Bespannen von Wänden oder ähnlichem ist unzulässig. Glinicke ist berechtigt, derartige Aufbauten und Abbringungen zu Lasten des Kunden zu entfernen. 


10. Sonstiges 

a. Soweit Glinicke für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt Glinicke im eigenen Namen und stellt die Kosten dem Kunden in Rechnung. Gleiches gilt für das Engagement von Künstlern, Schaustellern, Musiker etc.. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der besorgten Einrichtungen und stellt Glinicke aus der Überlassung dieser Einrichtung bzw. dem Engagement der Personen frei. Dies gilt nicht, soweit Glinicke in diesem Zusammenhang grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht. 
b. Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung und Einhaltung behördlicher Genehmigungen und der gesetzlichen Bestimmungen. 
c. Vom Kunden am Veranstaltungsort zurückgelassene Sachen gehen nach erfolgter Aufforderung zur Abholung in das Eigentum von Glinicke über 


11. Bild-/Tonaufnahmen

a. Der Kunde darf Namen und Markenzeichen von Glinicke im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Glinicke nutzen. 
b. Bildaufnahmen sowie sonstige Aufnahmen und Übertragungen der Veranstaltung aller Art (Radio, TV, Internet, Lautsprecher etc.) bedürfen vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Urheber- und Leistungsschutzberechtigten auch der schriftlichen Zustimmung von Glinicke. Glinicke ist berechtigt, die Zustimmung hierzu von der Vereinbarung eines zu zahlenden Entgeltes abhängig zu machen.


12. Garderobe 

Dem Kunden stehen für die Veranstaltung die vorhandenen Besuchergarderoben unentgeltlich zur Verfügung. Glinicke übernimmt keine Obhuts- und Verwahrungspflichten für abgelegte Garderobe. Der Kunde trägt das Haftungsrisiko für abhandengekommene Garderobe seiner Besucher.


13. Datenerhebung, -verarbeitung und–nutzung

a. Glinicke überlässt dem Kunden die in der Bestellung konkret bezeichneten Flächen des Veranstaltungsorts zur Durchführung von Kongressen, Tagungen sowie Veranstaltungen sportlicher, kultureller oder sonstiger Art. Zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Geschäftszwecke erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der an Glinicke übermittelten personenbezogenen Daten. 
b. Zu diesem Zweck werden die Daten im erforderlichen Umfang auch an externe Dienstleister zur Vertragsabwicklung weitergegeben. 


14. Schlussbestimmungen 

a. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages samt seiner Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
b. Sollte eine Bestimmung in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
c. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Kassel. 
d. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
e. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Glinicke. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen von Glinicke gegenüber dem Kunden dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. 

Stand: August 2023